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Immobilien

Immobilien – Notarielle Begleitung beim Kauf & Verkauf.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht es nicht nur um große Summen – sondern auch um Sicherheit, Vertrauen und eine rechtlich einwandfreie Abwicklung. Als Notarin begleite ich Sie von der ersten Anfrage bis zur vollständigen Umschreibung im Grundbuch mit einem Full-Service-Ansatz.
Ob Grundstück, Wohnung oder Haus – bei uns steht die persönliche Betreuung und rechtliche Absicherung aller Beteiligten im Mittelpunkt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilientransaktion geordnet und rechtssicher verläuft.

01

Vertragserstellung und rechtliche Absicherung

Am Anfang jeder Immobilientransaktion steht die sorgfältige Erstellung des Kaufvertrags. Wir prüfen das Grundbuch auf bestehende Belastungen und erstellen auf dieser Basis einen individuellen Vertragsentwurf. Dieser wird vorab mit allen Vertragsbeteiligten abgestimmt. Sie erhalten den Entwurf rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin, um sich mit dem Inhalt vertraut zu machen und mögliche Änderungswünsche einzubringen.

Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig verlesen und rechtliche Fragen werden umfassend und ohne Zusatzkosten erläutert. Bei Verträgen mit Verbraucherbeteiligung – etwa wenn ein Bauträger an eine Privatperson verkauft – gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist zur Prüfung des Entwurfs. Auch hier stellen wir sicher, dass alle Formalien eingehalten werden.

02

Vertragsvollzug, Kommunikation und Sicherheit

Nach der Beurkundung übernehmen wir die vollständige Abwicklung und Kommunikation mit den beteiligten Stellen. Dazu gehört unter anderem die Anzeige beim Finanzamt, das Einholen von Verzichtserklärungen oder Negativattesten von Gemeinden sowie die Abstimmung mit Gläubigern, Banken oder Behörden. Zudem beantragen wir die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Während dieses gesamten Prozesses halten wir Sie regelmäßig per E-Mail oder Brief über den Status auf dem Laufenden. Der Kaufpreis wird in der Regel etwa sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung fällig. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von sechs bis zwölf Monaten.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, arbeiten wir im Vorfeld mit digitalen Erfassungsbögen, sodass bereits vor dem Notartermin alle Daten vollständig und korrekt vorliegen.

03

Finanzierung

Sofern Sie als Käufer den Kaufpreis über ein Kreditinstitut finanzieren, reichen Sie bitte die Grundschuldformulare Ihrer Bank rechtzeitig vor Beurkundung bei uns ein, sobald diese Ihnen vorliegen. Liegen die Grundschuldformulare rechtzeitig vor, kann die Grundschuldbestellung direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen, um Ihnen einen Zeitverlust durch nochmaliges Kommen zu ersparen. Auch bei der Grundschuldbestellung übernimmt das Notariat nach der Beurkundung die direkte Korrespondenz mit Ihrer Bank und dem Grundbuchamt, damit der zügigen Abwicklung Ihrer Finanzierung nichts im Wege steht.

04

Besonderheiten bei Gesellschaften

Ist eine Gesellschaft als Käuferin oder Verkäuferin an einem Vertrag beteiligt, muss die Notarin vor der Beurkundung prüfen, ob die eingereichte Eigentums- und Kontrollstruktur mit dem Eintrag im Transparenzregister übereinstimmt.

Bitte reichen Sie vorab das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Eigentums- und Kontrollstruktur sowie einen aktuellen Transparenzregisterauszug Ihrer Gesellschaft ein. Alternativ kann das Notariat den Registerabruf für Sie übernehmen.

Falls noch keine Eintragung im Transparenzregister erfolgt ist oder Änderungen nicht eingetragen wurden, nehmen Sie die Eintragung bitte rechtzeitig unter transparenzregister.de vor. Nach dem Geldwäschegesetz (§§ 19, 20 Abs. 1, § 56 GwG) besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht. 

Wichtig: Als wirtschaftlich Berechtigte gelten ausschließlich natürliche Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 % der Kapital- oder Stimmanteile halten. Die Eintragung einer juristischen Person ist nicht zulässig. Bei verschachtelten Beteiligungen sind die letztlich berechtigten natürlichen Personen zu ermitteln und ebenfalls im Formular anzugeben – ggf. ergänzt durch eine Skizze der Struktur.

Unser Service für Sie: Auf Wunsch speichern wir Ihre eingereichten Unterlagen, sodass Sie diese bei späteren Beurkundungen nur erneut einreichen müssen, wenn sich Änderungen ergeben haben. Geben Sie uns einfach einen entsprechenden Hinweis.

Mehr Informationen und die Downloads finden Sie hier.

Leistungen im Überblick

  • Grundstückskaufverträge / Asset deals
  • Wohnungs- und Garagenkaufverträge
  • Teilungserklärungen zur Aufteilung in Wohnungs-
    und Teileigentum
  • Bauträgerverträge
  • Grundschuldbestellung /-löschung
  • Grundbuchberichtigungsanträge (z.B. aufgrund Namensänderung oder Erbfolge)
  • Erbscheinsanträge zur Ermöglichung der Grundbuchberichtigung
  • Share deals
  • Löschungsanträge und -zustimmungen zur Löschung eingetragener Belastungen im Grundbuch
  • Grundstücks-, Verkaufs- und Bietervollmachten
  • Bestellung / Löschung von Grunddienstbarkeiten, beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
  • Weitere Kaufverträge, wie Erbteilskaufverträge, Erbauseinandersetzungen
  • Beratung

Sie haben Fragen, möchten einen Termin vereinbaren oder benötigen Unterstützung bei einem konkreten Anliegen? Wir sind für Sie da – persönlich, telefonisch oder digital.


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