Zum Hauptinhalt springen

Kosten

Notarkosten transparent erklärt

Ob beim Immobilienkauf, der Unternehmensgründung, im Erbrecht oder bei der Erstellung von Vollmachten – die Notarin übernimmt eine Vielzahl wichtiger Aufgaben. Doch wie setzen sich die Kosten für notarielle Leistungen eigentlich zusammen?

Die Gebühren für sämtliche Tätigkeiten einer Notarin oder eines Notars – von der Beratung über die Entwurfserstellung bis zur Beurkundung oder Beglaubigung – sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und gelten bundesweit einheitlich. So haben Sie die Gewissheit, dass Sie für dieselbe notarielle Leistung überall in Deutschland den gleichen Betrag zahlen – unabhängig von Notariat oder Standort.

Auf dieser Seite finden Sie verständlich aufbereitete Informationen rund um das Thema Notarkosten: Welche Leistungen sind enthalten? Wann können zusätzliche Gebühren entstehen? Und welche Unterlagen benötigt die Notarin für eine valide Kostenauskunft?

Wir möchten, dass Sie gut informiert sind – damit Sie sich ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren können.

01

Was kostet ein Notartermin?

Die Kosten für die notarielle Tätigkeit sind in Deutschland einheitlich gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das bedeutet: Egal, welchen Notar oder welche Notarin Sie wählen – die Gebühren sind immer gleich hoch. So bleiben Sie in Ihrer Entscheidung völlig frei. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind im Notarwesen gesetzlich unzulässig.

02

Wie berechnen sich die Notarkosten?

Die Höhe der Notargebühren richtet sich nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Wert des jeweiligen Geschäfts und dem Inhalt der Urkunde. Maßgeblich ist etwa bei der Erstellung von Testamenten der Wert Ihres Vermögens (der Vermögenswert) oder bei Verträgen der Geschäftswert, sowie die zu regelnden Punkte.

03

Beratung und Entwurf: Bereits in den Kosten enthalten

Wenn Sie sich von uns beraten lassen und die Beurkundung später ebenfalls bei uns erfolgt, sind sowohl die Beratung als auch die Erstellung eines Vertragsentwurfs bereits in den Notarkosten enthalten. Nur wenn es nicht zur Beurkundung bei uns kommt, wird nach § 17 Abs. 1 Bundesnotarordnung eine separate Gebühr für die erbrachte Vorarbeit fällig.

04

Regelmäßige Kontrolle der Gebühren durch Aufsichtsbehörden

Die ordnungsgemäße Abrechnung der Notarkosten wird regelmäßig durch den Präsidenten des Landgerichts oder die Ländernotarkasse geprüft. Bei Abweichungen sind Notarinnen und Notare verpflichtet, Gebühren zu korrigieren – sowohl nachzufordern als auch zurückzuerstatten. Bitte beachten Sie: Falsche Angaben zur Geschäftswerthöhe sind strafbar.

05

Transparente Auskunft zu Kosten – sprechen Sie uns an

Notare sind gesetzlich nicht verpflichtet, vorab über anfallende Gebühren zu informieren. Dennoch geben wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Einschätzung der Kosten, sofern uns alle notwendigen Angaben frühzeitig vorliegen.

Bitte wenden Sie sich vor dem ersten Termin oder vor Erstellung eines Vertragsentwurfs an uns, wenn Sie eine Kostenauskunft wünschen. Denn: Ein Verzicht auf Gebühren ist gesetzlich nicht erlaubt, sobald eine Leistung bereits erbracht wurde.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit wir Ihnen eine verlässliche und präzise Kostenübersicht erstellen können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Denn: Erst wenn uns alle relevanten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, ist eine rechtlich korrekte und verbindliche Kostenauskunft möglich.
Welche Angaben wir in Ihrem konkreten Fall benötigen, erfahren Sie jeweils bei unseren Leistungsangeboten.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vorab auf der für Ihr Anliegen passenden Unterseite zu informieren – oder sprechen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne.