Ehe und Familie
Ehe & Familie – Für Sie und Ihre Familie nur das Beste
Familienrechtliche Entscheidungen betreffen das engste persönliche Umfeld – und sollten daher gut durchdacht und rechtlich sicher gestaltet sein. Ganz gleich, ob Sie einen Ehevertrag abschließen möchten, eine Scheidung bevorsteht, eine Adoption geplant ist oder Sie sich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft rechtlich absichern möchten: Im Notariat stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite. Auch bei familieninternen Übertragungen, ehebedingten Zuwendungen oder der Übergabe von Unternehmenswerten begleiten wir Sie professionell.
Vielfältige Beratung im Familienrecht
Familien- und Lebensmodelle sind heute so vielfältig wie das Leben selbst – entsprechend individuell sind auch die Anliegen, mit denen Mandantinnen und Mandaten an uns herantreten. Unser notarielles Beratungsangebot im Familienrecht reicht von Eheverträgen bis hin zu Regelungen für die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag kann bereits vor oder während der Ehe für klare rechtliche Verhältnisse sorgen. Ziel ist es, beide Partner fair abzusichern – etwa bei Vermögensverhältnissen, dem Güterstand oder im Hinblick auf Altersvorsorge.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen – etwa zur Aufteilung gemeinsamer Immobilien, zum Versorgungsausgleich oder Unterhalt. So lassen sich langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
Absicherung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Paare ohne Trauschein stehen oft vor der Herausforderung, ihre gemeinsame Lebenssituation rechtlich abzusichern. Hier beraten wir zu vertraglichen Regelungen, die im Falle von Krankheit, Tod oder Trennung Rechtssicherheit bieten – etwa durch Vorsorgevollmachten, Erbverträge oder Regelungen zu Grundeigentum.
Adoptionen und ehebedingte Zuwendungen
Ob Minderjährigen- oder Erwachsenenadoption: Das Notariat ist zuständig für die Beurkundung von Anträgen im Adoptionsverfahren – mit schwacher oder starker Wirkung. Über den Antrag entscheidet das zuständige Familiengericht. Auch sogenannte ehebedingte Zuwendungen, wie z. B. Übertragungen von Grundstücksanteilen zwischen Ehegatten, werden von uns beurkundet.
Familiäre Übertragungen und Unternehmensnachfolge
Immobilienübertragungen innerhalb der Familie, Hofübergaben oder Unternehmensnachfolgen fallen ebenfalls in unser familienrechtliches Beratungsspektrum. Dabei spielen sowohl familiäre als auch erbrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle (siehe auch „Übertragung & Schenkung“ sowie „Unternehmen“).
Wichtige Unterlagen
Im Familienrecht richtet sich der Geschäftswert bei Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen nach den konkreten vertraglichen Regelungen und nach dem Vermögen der Ehegatten, Schulden sind maximal bis zur Hälfte als Abzugsposten zu berücksichtigen. Bei Adoptionen richtet sich der Geschäftswert nach dem Vermögen des Annehmenden, Schulden sind ebenfalls als Abzugsposten zu berücksichtigen.
Bitte reichen Sie daher vorab – gerne direkt mit der Vertragsanmeldung – folgende Unterlagen ein:
Hausrat | Wert der Versicherungssumme der Hausratsversicherung, ansonsten Schätzwert | |
Aktueller Kontostand aller Konten | Girokonto, Festgeld, Tagesgeld etc. | |
Aktueller Wert des / der Depots bzw. Krypto-Wallets | ||
Wert sonstiger Vermögensgegenstände | z.B. PKWs, Motorrad, Pferd, Münzsammlung, Kunstgegenstände etc. | |
Rückkaufswert | bei Bausparverträgen, privaten Rentenversicherungen, Riesterverträgen, Lebensversicherungen | |
Schulden | Werden als Abzugsposten hinzugezogen | |
Grundsteuermessbescheid | Sofern sich Immobilien im Vermögen befinden. Dient der Ermittlung des Grundstückswertes. | |
Fiktive Jahresnettokaltmiete | Sofern ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht besteht. Kann ggf. Grundsteuermessbescheid entnommen werden, ansonsten Schätzwert. | |
Aktuellste Handelsbilanz | Sofern sich Unternehmensanteile im Vermögen befinden. Es wird die aktuellste Handelsbilanz (nicht Steuerbilanz) bzw. die aktuellste BWA oder Gewinn- und Verlustrechnung benötigt. |
Nur bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarung
Letztes Nettojahresgehalt der Ehefrau und des Ehemannes | Sofern eine Regelung zum Unterhalt vereinbart werden soll. | |
Aktuelle Renteninformationen der Ehefrau und des Ehemannes | Sofern eine Regelung zum Versorgungsausgleich vereinbart werden soll. Aktuelle Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung von beiden Ehegatten, aus welchen die Entgeltpunkte ersichtlich sind. Alternativ bei anderen Versorgungsträgern den vom jeweiligen Versorgungsträger ermittelten Kapitalwert der Rentenanwartschaften. |
Leistungen im Überblick
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Eheverträge
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ehebedingte Zuwendungen
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Übertragung von Grundbesitz im Zuge einer Trennung oder Scheidung, ggf. unter Freistellung von Verbindlichkeiten, Ablösung von Grundschulden oder Leistung einer Abfindungszahlung
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ehebedingte Zuwendung
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Notarielle Regelungen zur Absicherung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien
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Beratung, Gutachtenerstellung
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Absicherung von Unternehmerfamilien und Unternehmensnachfolge
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Adoptionen (Erwachsenenadoption mit starker oder mit schwacher Wirkung, Minderjährigenadoption)
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Sorgerechtsverfügung / Vormundschaftsbenennung
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Notarielle Regelungen zum ehelichen Unterhalt, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Sorge- und Umgangsrechts
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Güterstandswechsel, Güterstandsschaukel
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Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte
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Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht, Patientenverfügung
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