Vorsorge
Vorsorge – auch im Ernstfall selbstbestimmt bleiben
Ob Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen – wer rechtzeitig vorsorgt, bewahrt die Kontrolle über seine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten. Mit einer notariellen Vollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf – und unter welchen Bedingungen. Ob Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder spezielle Einzelvollmachten: Im Notariat unterstützen wir Sie dabei, Ihre persönlichen, familiären und geschäftlichen Angelegenheiten für den Ernstfall klar zu regeln.
Die Vorsorgevollmacht – Ihre Entscheidung zählt
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie dazu selbst zeitweise oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind. Die Vollmacht kann sich sowohl auf Vermögensangelegenheiten als auch auf Gesundheits-Angelegenheiten beziehen – wahlweise für einzelne Lebensbereiche oder umfassend.
Eine korrekt errichtete Vorsorgevollmacht bleibt auch bei Geschäftsunfähigkeit wirksam und kann auf Wunsch sogar über den Tod hinaus gelten (transmortal). Für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere im Immobilienbereich, ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung zwingend erforderlich.
Im Außenverhältnis gilt die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht – das bedeutet, dass der Bevollmächtigte bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls rechtswirksam für Sie handeln kann. Deshalb ist ein besonderes Vertrauensverhältnis entscheidend. Es empfiehlt sich, die Originalvollmacht zunächst selbst aufzubewahren und nur bei Bedarf auszuhändigen.
Auf Wunsch kann Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registriert werden, sodass im Ernstfall schnell auf sie zugegriffen werden kann.
Patientenverfügung & Betreuungsverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, dass in bestimmten gesundheitlichen Situationen medizinische Maßnahmen abgelehnt werden – z. B. bei schweren Erkrankungen, im Koma oder am Lebensende. Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind daran gebunden. Auch die Patientenverfügung kann im ZVR registriert werden.
Falls das Betreuungsgericht trotz Vorsorgevollmacht eine rechtliche Betreuung für erforderlich hält, können Sie mit einer Betreuungsverfügung selbst bestimmen, wer zu Ihrem gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll – und wen Sie ausdrücklich ausschließen möchten.
Spezielle Vollmachten für besondere Fälle
Neben der allgemeinen Vorsorgevollmacht gibt es weitere spezialisierte Vollmachten:
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Spezialvollmacht: Für konkrete Fälle wie Grundstücksgeschäfte, den Verkauf von Vermögen oder Angelegenheiten des Sorgerechts.
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Unternehmervollmacht: Sichert die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens, falls Sie kurzfristig ausfallen.
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Generalvollmacht: Wenn eine Vertrauensperson sofort und uneingeschränkt für Sie handeln soll – auch ohne konkreten Vorsorgefall.
Wir beraten Sie individuell, welche Vollmacht für Ihre Lebenssituation sinnvoll ist und erstellen das passende Dokument notariell beurkundet oder beglaubigt.
Testament & Vermögensübertragung – klug zu Lebzeiten regeln
Zu einer umfassenden Vorsorge gehört auch die Regelung des Nachlasses:
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Testament: Als Verfügung von Todes wegen entfaltet es erst im Erbfall seine Wirkung.
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Lebzeitige Vermögensübertragung: Im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge können Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen gezielt übertragen – z. B. Immobilien oder Unternehmensanteile.
Beides kann in Verbindung mit einem Beratungstermin vorbereitet und über unsere Online-Formulare beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Bereichen Erbrecht sowie Übertragung & Schenkung.
Einzureichende Unterlagen
Bei Vorsorge- und Generalvollmachten richtet sich der Geschäftswert nach dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers; Schulden sind maximal bis zur Hälfte als Abzugsposten zu berücksichtigen.
Bitte reichen Sie daher vorab – gerne direkt mit der Vertragsanmeldung – folgende Unterlagen ein:
Hausrat | Wert der Versicherungssumme der Hausratsversicherung, ansonsten Schätzwert | |
Aktueller Kontostand aller Konten | Girokonto, Festgeld, Tagesgeld etc. | |
Aktueller Wert des / der Depots bzw. Krypto-Wallets | ||
Wert sonstiger Vermögensgegenstände | z.B. PKWs, Motorrad, Pferd, Münzsammlung, Kunstgegenstände etc. | |
Rückkaufswert | bei Bausparverträgen, privaten Rentenversicherungen, Riesterverträgen, Lebensversicherungen | |
Schulden | Werden als Abzugsposten hinzugezogen | |
Grundsteuermessbescheid | Sofern sich Immobilien im Vermögen befinden. Dient der Ermittlung des Grundstückswertes. | |
Fiktive Jahresnettokaltmiete | Sofern ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht besteht. Kann ggf. Grundsteuermessbescheid entnommen werden, ansonsten Schätzwert. | |
Aktuellste Handelsbilanz | Sofern sich Unternehmensanteile im Vermögen befinden. Es wird die aktuellste Handelsbilanz (nicht Steuerbilanz) bzw. die aktuellste BWA oder Gewinn- und Verlustrechnung benötigt. |
Leistungen im Überblick
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Vorsorgevollmachten für Privatpersonen
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Unternehmervollmachten
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Betreuungsverfügungen
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Patientenverfügungen
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Testamente
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